Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, müssen Sie den passenden Energieausweis vorlegen. Doch welcher Ausweis ist der richtige? Hier erfahren Sie die wichtigsten Unterschiede und wann Sie welchen Ausweis benötigen.#Bedarfsausweis #Verbrauchsausweis #Energieausweis #amarc21
✅ Was ist der Verbrauchsausweis? Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Dabei werden die Abrechnungen für Heizkosten und Warmwasser als Grundlage verwendet.
🔹 Vorteile:
- Günstiger in der Erstellung (ca. 50 – 100 Euro)
- Weniger aufwendig, da nur Verbrauchsdaten erforderlich sind
🔹 Nachteile:
- Weniger aussagekräftig, da individuelles Heizverhalten das Ergebnis beeinflusst
- Für ältere unsanierte Gebäude nicht zulässig
✅ Was ist der Bedarfsausweis? Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie anhand baulicher Eigenschaften wie Dämmung, Fenster und Heizungsanlage. Er erfordert eine umfassende Analyse durch einen Experten.
🔹 Vorteile:
- Objektive Bewertung unabhängig vom individuellen Heizverhalten
- Aussagekräftiger und detaillierter als der Verbrauchsausweis
🔹 Nachteile:
- Teurer in der Erstellung (ca. 300 – 500 Euro)
- Erfordert einen Vor-Ort-Termin zur Begutachtung der Immobilie
✅ Wann benötige ich welchen Energieausweis? Die Entscheidung richtet sich nach folgenden Kriterien:
📌 Verbrauchsausweis erforderlich:
- Für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
- Für Gebäude mit modernisierten Heizungsanlagen
- Für Immobilien, die nach 1977 erbaut wurden und die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung erfüllen
📌 Bedarfsausweis erforderlich:
- Für unsanierte Altbauten
- Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden
- Für Neubauten und nach umfangreichen Sanierungen
✅ Wo beantrage ich einen Energieausweis?
- Energieberater, Architekten und qualifizierte Ingenieure dürfen Energieausweise ausstellen.
- Die Kosten liegen je nach Typ und Größe der Immobilie zwischen 50 und 500 Euro.
📚 Nützliche Quellen und weiterführende Informationen:
- Gesetzliche Regelungen und Informationen: Deutsche Energie-Agentur
- Energieberatung und Förderprogramme: KfW
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