Herrliches Baugrundstückmit einer BGF von 9.684,10 m2,die sich wie folgt aufteilt : 5.410 m² – 5.410 m² für ETW, 1.650 m² -geförderter Mietwohnungsbau – Bestandswohnfläche 630 m²
Die Baugenehmigung wird für das 1. Quartal 2021 erwartet.