In Genthin, einer Gemeinde von Sachsen-Anhalt bieten wir Ihnen ein Grundstück mit einer Fläche von ca.23.700m² zum Kauf an !
ACHTUNG:
INTEL wird ca. 17 Milliarden EURO in Magdeburg investieren und ca. 10.000 Arbeitsplätze schaffen.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/intel-chipfabrik-eulenberg-100.html
Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein leerstehender Verbrauchermarkt, der bewusst aktuell nicht vermietet wird um dem Käufer diverse Optionen zu schaffen.
Folgende Möglichkeiten können wir anbieten/vorschlagen :
1. Umbau zu betreutem Wohnen mit gleichzeitigem Bau von 8 Zweifamilienhäusern (8-DHH).
(Architektenpläne können bei einer Besichtigung eingesehen werden, sind aber urheberechtlich geschützt).
2. Revitalisierung der Handelsfläche (z.b. Verbrauchermarkt, Fahrradgroßhandel o.ä.)
3. Nutzung des Gebäudes als Auto- Versteigerungs- und Autopfandleihhaus
4. Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau von 24 Häusern mit insgesamt 64 Wohneinheiten.
Leistungsumfang des bisherigen Projektentwicklers (nur auf Wunsch!!!):
Beibringung aller Genehmigungen = 0,5 Mio.
3. Leistungsumfang des Bauträgers (nur auf Wunsch!!!):
Durchführung der Baumassnahme = ca. 18 Mio. EUR.
Die Erstellungspreise werden von der Baufirma als Festpreis garantiert.
Auf Wunsch kann der IST Zustand auch vermietet verkauft werden. (nähere Info`s weiter unten)
Das Grundstück sowie das Bestansgebäude befinden sich im Realeigentum,
die bisherige Nutzung war als Einkaufszentrum vorgesehen mit GRZ 0,8 / GFZ 1,6
Zukünftige mögliche Nutzung:
EKZ, Fachmarkt, Gartenzenter, Medizinzentrum, Produktionsstätte, Alters- Pflegeheim usw.
Der Eigentümer ist primär an einem Verkauf im IST Zustand interessiert.
Der Bestandsbau befindet sich in einem gepflegten Zustand und wurde 2016 für über 1 Mio € umgebaut und erfüllt die neuesten technischen Sicherheitsauflagen.
Die Stadt Genthin teilte mit Schreiben vom Juni 2021 mit, das Aufgrund der aktuellen Beschlussfassung nach wie vor das Baurecht aus den gültigen V/E Plan besteht. (Verbrauchermarkt)
Die EINZELHANDELSGENEHMIGUNG ist somit nach wie vor vorhanden.
An einer Umnutzung der Fläche für eine Wohnbebauung wäre die Stadt Genthin sehr interessiert,
eine B-Plan Änderung wäre hierfür NICHT erforderlich.
Da der Verkäufer mit der neuen Nutzung, die Nutzung für grossflächigen Einzelhandel unwiderruflich verlieren würde, wäre ein Verkauf nur zu folgenden Bedingungen möglich:
Der Kaufpreis wird vor einer Beurkundung auf ein Notaranderkonto hinterlegt.
Die Nutzungsgenehmigung als Wohnfläche ist Gegenstand des Kaufvertrages.
Sollte die Baugenehmigung für Wohnungsbau nicht erteilt werden, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer übernimmt in diesem Fall die Beurkundungskosten.
Verkauf als Asset-Deal oder Share-Deal möglich