Das Grundstück ist derzeit mit einer Doppelhaushälfte im Ostbereich bebaut. Im westlichen Grundstücksbereich kann zusätzlich ein Einfamilienhaus errichtet werden.
Alternativ kann auch nach einem Abriß des Objektbestandes ein Doppelhaus geplant werden.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die ergänzende Bebauung richtet sich demnach nach § 34 BauGB bzw. der Umgebungsbebauung.
Auf Wunsch lassen wir gerne eine Bauvoranfrage nach Ihren Vorgaben erstellen. Hierzu unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Eine Teilung des Grundstückes in 2 Flurstücke mit gemeinsamer Zufahrt ist möglich.