Es handelt sich um ein gut geschnittenes Baugrundstück mit einer Straßenfront von ca. 18 m. Das Grundstück setzt sich zusammen aus den Flurstücken 222 und 223. Gebaut werden darf ein Einfamilienhaus mit bis zu zwei Vollgeschossen, die zulässige Größe richtet sich nach §34BauGB (Umgebungsbebauung).