Das Grundstück kann mit einem Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhaus bebaut werden.
Für ein Doppelhaus mit insgesamt 280 qm Wohnfläche liegt ein rechtsgültiger Bauvorbescheid der Stadt Augsburg vor.
Je 140 qm Wohnfläche ist ein Stellplatz vorzusehen.
Die Bebauung gemäß § 34 BauGB ermöglicht Baukörper mit 2 Vollgeschoßen und einem ausgebauten Dachgeschoß (Satteldach bis 45 Grad Dachneigung).)