Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus und Garage/Werkstatt zum Abriß. Die Abrißkosten werden vom Verkäufer bis zu € 15.000,– übernommen.
Das Grundstück ist gemäß § 34 BauGB mit einem Einfamilien-oder Doppelhaus bebaubar.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Hausbauangebot für ein Massivhaus zum Festpreis.