Das Grundstück ist derzeit mit einer Doppelhaushälfte im Ostbereich bebaut. Diese kann erweitert werden.
Alternativ kann auch nach einem Abriß des Objektbestandes eine neue uns größere Doppelhaushälfte geplant werden.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die ergänzende Bebauung richtet sich demnach nach § 34 BauGB bzw. der Umgebungsbebauung.