Kaminöfen – Was Sie jetzt wissen müssen

Kaminöfen – Was Sie jetzt wissen müssen

Wichtige Informationen für Immobilienbesitzer: Kaminöfen – Was Sie jetzt wissen müssen

Als Immobilienbesitzer oder -interessent spielen Kaminöfen oft eine entscheidende Rolle bei der Attraktivität einer Immobilie. Doch durch aktuelle gesetzliche Regelungen könnte sich die Nutzung dieser beliebten Wärmequellen ändern. Was bedeutet das für Sie als Eigentümer oder potenzieller Käufer?

Sind Ihre Kaminöfen betroffen?

Die gute Nachricht zuerst: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zwingt Sie nicht dazu, Ihren Kaminofen abzuschalten. Allerdings könnte ein anderes Gesetz relevant werden – das Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Dieses sieht vor, dass Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, um die neuen Grenzwerte zu erfüllen.

Wichtige Fristen und Grenzwerte

Besitzer von betroffenen Kaminöfen haben bis zum 31.12.2024 Zeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ab 2025 dürfen nur noch Öfen betrieben werden, die die neuen Grenzwerte einhalten: maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft.

Sollte Ihr Kaminofen diese Anforderungen nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, ihn nachzurüsten. Ist dies technisch nicht möglich, bleibt leider nur die Stilllegung des Ofens.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt jedoch Ausnahmen, die von dieser Regelung nicht betroffen sind. Dazu gehören:

  • Badeöfen
  • Grundöfen, die als Wärmespeicher genutzt werden
  • Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten
  • Historische Öfen und Kamine, die vor 1950 errichtet wurden
  • Offene Kamine

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Als Immobilienmakler ist es unsere Aufgabe, Sie umfassend über mögliche Auswirkungen auf den Wert Ihrer Immobilie zu informieren. Kaminöfen sind häufig ein wertsteigerndes Merkmal. Sollten diese jedoch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, könnte dies den Verkaufswert oder die Attraktivität Ihrer Immobilie beeinträchtigen. Eine rechtzeitige Nachrüstung oder die Entscheidung über eine Alternative kann hier entscheidend sein.

Empfehlungen für Immobilienbesitzer

  1. Lassen Sie Ihren Kaminofen überprüfen: Ein Schornsteinfeger kann feststellen, ob Ihr Ofen den neuen Grenzwerten entspricht. Falls nicht, können Sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen.
  2. Berücksichtigen Sie die Fristen: Handeln Sie rechtzeitig, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  3. Prüfen Sie alternative Heizmethoden: Sollte eine Nachrüstung nicht möglich sein, könnten alternative Heizsysteme eine Lösung sein, die den Wert Ihrer Immobilie erhält oder sogar steigert.

Bei weiteren Fragen oder für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Immobilie ist eine wichtige Investition – wir helfen Ihnen, sie zu schützen.