Ab 2025 wird in Deutschland eine neue Grundsteuerregelung in Kraft treten. Um eine präzise Datengrundlage für die Besteuerung zu schaffen, sind Eigentümer von Wohnungen oder Grundstücken verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Dieser Artikel erläutert die Auswirkungen der Grundsteuerreform für Immobilienbesitzer und Investoren.
Jährlich wird für über 35 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke in Deutschland die Grundsteuer erhoben. Diese Steuer wird von den Kommunen eingezogen und dient unter anderem zur Finanzierung der örtlichen Infrastruktur und dem Bau von Schulen.
Die Grundsteuer ist von allen Eigentümern von Grundstücken, Gebäuden sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu entrichten. Besitzer von Mietwohnungen können die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen.
Warum gibt es eine neue Grundsteuer?
Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf den sogenannten Einheitswerten der Grundstücke. Diese Einheitswerte werden mit einer bundesweit einheitlichen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Gemeinden festlegen dürfen, multipliziert. Allerdings wurden die Grundstückswerte im Westen Deutschlands seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr aktualisiert.
Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bestehende Bewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Grundstückswerte hatten sich seit 1935 und 1964 unterschiedlich entwickelt, was zu einer ungleichen Besteuerung gleichartiger Grundstücke führte. Dies stellte einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Seit 2019 bietet das Grundsteuer-Reformgesetz die gesetzliche Grundlage für eine Neuregelung.
Was müssen Immobilienbesitzer jetzt tun?
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli 2022 sammelt das Finanzamt daher Objektdaten von den Eigentümern. Diese müssen ähnlich wie bei der Steuererklärung grundsteuerrelevante Angaben über das Elster-Portal oder in Papierform einreichen.
Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs war, muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese Erklärung musste ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden, jedoch wurde die Frist auf den 31. Januar 2023 verlängert.
Welche Daten brauche ich für die neue Grundsteuerreform?
Für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen Immobilienbesitzer verschiedene Informationen zu ihrem Eigentum. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland, jedoch sind in der Regel folgende Angaben notwendig, die oft im Grundbuch, Energieausweis, Kaufvertrag oder in Unterlagen des Finanzamts zu finden sind:
- Nutzungsart des Eigentums
- Adresse
- Größe des Grundstücks
- Miteigentumsanteil am Grundstück
- Steuernummer des Grundstücks
- Bodenrichtwert
- Baujahr des Gebäudes (nach 1949)
- Wohnfläche und Nutzfläche
- Netto-Kaltmiete
Diese Daten sind die Basis für die Neuberechnung der Grundsteuer.