Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 14 O 537/19) hat am 20.01.2025 ein wichtiges Urteil gefällt: Hauskäufer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Schädlingsbefall im Dachstuhl – sofern der Verkäufer davon keine Kenntnis hatte. #Urteil #Immobilienkauf #Schädlingsbefall #Recht #OLGHamm⚖️
📅 Hintergrund:
➡️ Die Käufer entdeckten im Juni 2018 Holzmehlhaufen, die auf einen Schädlingsbefall hinwiesen – acht Monate nach dem Kauf.
➡️ Da kein Beweis erbracht werden konnte, dass die Verkäufer diesen Mangel kannten und arglistig verschwiegen hatten, blieb der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirksam.
❗ Tipp für Immobilienkäufer:
✔️ Vor dem Kauf unbedingt ein Gutachten durch Experten einholen.
✔️ Verdächtige Anzeichen wie Holzmehlhaufen oder Fraßspuren sofort dokumentieren und prüfen lassen.
💬 Was haltet ihr von diesem Urteil? Richtige Entscheidung oder Benachteiligung für Käufer? Diskutiert mit uns! 👇