Schadenersatz nach Umzug: Entscheidung des AG München

Schadenersatz nach Umzug: Entscheidung des AG München

Das Amtsgericht München entschied am 18.08.2023 (Az. 123 C 15901/21) über die Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen. #Umzugsschaden #AGMünchen #Schadensersatz #Mietrecht #Rechtsprechung

Hintergrund: Bei einem Umzug entstanden an einer Kommode zwei kleine Lackschäden. Die Eigentümer forderten Schadensersatz vom Umzugsunternehmen und gaben an, die Kommode 2003 gebraucht für 2.200 Euro netto erworben zu haben. Ein Sachverständiger bewertete den gemeinen Wert der unbeschädigten Kommode auf etwa 440 Euro und den beschädigten Zustand auf circa 50 Euro. Die Reparaturkosten wurden auf 300 bis 500 Euro brutto geschätzt.

Entscheidung: Das Gericht sprach den Klägern die Differenz des Zeitwerts in Höhe von 390 Euro zu und wies die Klage im Übrigen ab. Es stellte fest, dass die Kommode keine einzigartige Designerware war, sondern ein in größerer Stückzahl industriell gefertigtes Möbelstück der oberen Mittelklasse.​

Fazit: Bei Schadensersatzansprüchen nach Beschädigung von Möbeln während eines Umzugs ist der tatsächliche Wert des Gegenstands maßgeblich. Eine genaue Bewertung und Dokumentation des Möbelstücks sind daher essenziell.