Steuerrecht: Erbschaftsteuer-Vorteile auch nach Jahren noch möglich

Steuerrecht: Erbschaftsteuer-Vorteile auch nach Jahren noch möglich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2024 (Az.: II R 12/21) klargestellt, dass Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum und das selbstgenutzte Familienheim auch dann auf Miterben übertragen werden können, wenn die Erbauseinandersetzung mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt. #Erbschaftsteuer #BFH #Steuerrecht #Nachlass #Erbauseinandersetzung #Steuervergünstigung #Betriebsvermögen #Familienheim #Immobilien #Finanzamt

Entscheidend ist dabei, dass die Vermögensübertragung im Rahmen der Nachlassteilung stattfindet und ein innerer Zusammenhang zum Erbfall besteht.

Im konkreten Fall erbten zwei Brüder nach dem Tod ihrer Eltern im Jahr 2015 verschiedene Vermögenswerte, darunter Grundstücke und Unternehmensbeteiligungen. Die Erbauseinandersetzung erfolgte erst 2018, wobei einer der Brüder die Unternehmensanteile und der andere ein Grundstück erhielt. Das Finanzamt verweigerte die beantragten Steuervergünstigungen mit der Begründung, die Auseinandersetzung sei nicht zeitnah erfolgt. Der BFH entschied jedoch, dass eine starre Sechsmonatsfrist nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und gewährte die Vergünstigungen.

Diese Entscheidung widerspricht den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019, die eine zeitnahe Auseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten fordern. Der BFH betont, dass es auf den inneren Zusammenhang zur Erbauseinandersetzung ankommt und nicht auf eine feste Frist.

Für Erben und Steuerberater bedeutet dieses Urteil eine größere Flexibilität bei der Nachlassteilung und der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen.
Zum Urteil kommen Sie hier: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410154/