Aktuelles

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    BGH: Mieter darf Einzimmerwohnung untervermieten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Mieter von Einzimmerwohnungen das Recht auf Untervermietung haben, sofern sie den Gewahrsam an ihrem Wohnraum nicht vollständig aufgeben.

  • Immobilien

    NEUBAUPROJEKT „Rur-Carré“ Jülich Neues Leben in Jülich: Zeitgemäß und perfekt angebunden!

    In einem ruhigen und gewachsenen Umfeld gelegen, finden Sie Ihr neues Eigenheim – oder vielleicht ein geeignetes Renditeobjekt? Es liegt an Ihnen, denn die Eigentumswohnungen dieses neu entstehenden Bauprojekts, das zwei Mehrfamilienhäuser nahezu gleicher Bauart und Größe umfasst, lassen sich vielseitig nutzen. Ob Sie sich nun beispielsweise verkleinern und aus Ihrem Haus in eine barrierefrei zugängliche Wohnung umziehen möchten oder eine Kapitalanlage zur Vermietung suchen – beides ist möglich. Gebaut wird in moderner Bauweise im Staffelgeschoss-Stil. Haus 1 umfasst 9 Wohnungen, Haus 2 umfasst zehn Wohneinheiten. Die von uns angebotene EG Wohnung besitzt eine Terrasse mit Gartenanteil. Jede Wohnung wird außerdem einen abschließbaren Abstellraum im EG haben. Außerdem besteht für jeden die Möglichkeit, etwa ein E-Bike oder einen Elektro-Roller an einer abschließbaren Steckdose im Gemeinschaftskeller zu laden. Ausreichend Stellplätze wird es um die Häuser herum ebenfalls geben, die zusätzlich erworben werden können. Zukunftsgerichtet erhält jeder Stellplatz einen Anschluss, um eine Wallbox zum komfortablen Laden eines E-Autos später installieren zu können.

  • News

    Heizspiegel 2023: Heizkosten bis zu 81 Prozent höher

    Mehr als 250.000 Abrechnungen hat die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online für den neuen Heizspiegel für Deutschland ausgewertet. Fast alle Energieträger verzeichnen einen Rekordanstieg. Die gute Nachricht: die aktuelle Prognose macht etwas Hoffnung.

  • News

    Frist endet bald: Jetzt Heizungen prüfen lassen

    Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasheizung müssen bis zum 30. September eine Heizungsprüfung durchführen lassen. Diese Frist gilt jedoch nur für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen. Alle anderen haben noch ein wenig mehr Zeit.