Steuerrecht: Erbschaftsteuer-Vorteile auch nach Jahren noch möglich
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2024 (Az.: II R 12/21) klargestellt, dass Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum und das selbstgenutzte Familienheim auch dann auf Miterben übertragen werden können, wenn die Erbauseinandersetzung mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt. #Erbschaftsteuer #BFH #Steuerrecht #Nachlass #Erbauseinandersetzung #Steuervergünstigung #Betriebsvermögen #Familienheim #Immobilien #Finanzamt Entscheidend ist […]