Immobilie provisionsfrei verkaufen oder kaufen
Ist das mit dem aktuellen Bestellerprinzip überhaupt noch möglich?
Provisionsfrei im Immobilienbereich, bei der Vermittlung von Haus oder Wohnung durch einen Immobilienmakler ist nur mit dem Einzelbegriff „Provisionsfrei“ rechtlich nicht korrekt ausgedrückt. Wer die qualifizierte Dienstleistung eines Maklers für den Kauf oder den Verkauf in Anspruch nimmt, muss immer davon ausgehen, dass der Makler für seine Dienstleistung eine Erfolgsprovision verlangt. Dies muss er, auch durch die neuerlichen Auflagen, offensichtlich kundtun. Im Regelfall erfolgt dies durch den Abschluss eines Maklervertrages in Form eines Verkaufsauftrages mit dem Immobilienverkäufer und dem Kaufinteressenten einer Immobilie.
Für Verkäufer – Immobilie, Haus oder Wohnung provisionsfrei verkaufen
Für einen Immobilienverkäufer bedeutet der Begriff, provisionsfrei verkaufen, dass er bei einer Beauftragung / Zusammenarbeit mit einem Makler keine Erfolgsprovision an diesen zahlt. Bedingt durch die neuerliche Gesetzgebung ist dies unmöglich. Dennoch werben einige Makler mit dem Slogan: „Provisionsfrei für den Verkäufer“. In den USA und Kanada wird dies seit Jahrzehnten mit den Verkäufern so praktiziert.
„Unsere Maklerprovision zahlt der Käufer mit dem Kaufpreis“
„Sie werden von unserer Dienstleistung finanziell nicht belastet“
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung provisionsfrei verkaufen und direkt einen Makler beauftragen?
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelung „Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf“ kann Ihnen kein Makler seine Dienstleistung mehr „kostenfrei“ anbieten, ansonsten dürfte er vom Käufer auch keine Provision verlangen. amarc21 Immobilien arbeitet bereits seit dem Jahr 2000 nach der vom Gesetzgeber gewünschten Form und nutzt dabei alle verkaufspsychologischen Vorteile zum Wohle seiner Auftraggeber, der Immobilienverkäufer.
Wie einfach das funktioniert erklären wir Ihnen jetzt:
Sie haben eine Preisvorstellung, der amarc21 Makler erstellt als Sachverständiger für Immobilienbewertungen nach Objektbesichtigung und Datenaufnahme eine Marktpreisermittlung. Gemeinsam legen wir dann den sogenannten Zielpreis für Ihre Immobilie fest. Nehmen wir einmal an, es wären € 100.000,- Die Vertriebskosten, die Provision, betragen € 6.000,- inkl. Mwst.
Der amarc21 Immobilien-Makler bietet Ihre Immobilie für € 106.000,- an. Der Käufer zahlt keine zusätzliche Provision an den Makler, das erhöht die Anzahl der Anfragen, die Anzahl der Kaufinteressenten immens. Sie, der Verkäufer übernehmen vertraglich die Vertriebskosten (Provision) zu 100 % und nach Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer und Abzug der von Ihnen an amarc21 zu zahlenden Provision verbleiben im optimalen Fall € 100.000,- (der Zielpreis).
Nach diesem Prinzip arbeiten Immobilienmakler in USA und Kanada schon seit 1980.
Vorteil für Sie als Verkäufer:
Der Makler ist einseitige Interessenvertretung des Verkäufers, seines Auftraggebers.
Die Hemmschwelle „zusätzliche Maklerprovision“ entfällt komplett. Immer mehr Kaufinteressenten wenden sich an Makler, bei denen keine zusätzliche Provision anfällt.
Jeder Käufer orientiert sich als erstes am Angebotspreis (€ 106.000,-). Liegt dieser in seinem Rahmen, nimmt er Kontakt auf. Die Kaufpreisfinanzierung wird einfacher für den Käufer, denn Banken finanzieren zusätzliche Maklerprovisionen nicht mit. Dies reduziert dann sogar die Eigenkapitalbasis des Käufers.