Was ist das Bestellerprinzip und wann gilt es?

Was ist das Bestellerprinzip und wann gilt es?

Das Bestellerprinzip ist ein gesetzlicher Grundsatz, der seit dem 23. Dezember 2020 in Deutschland für die Vermittlung von Wohnimmobilien gilt. Es regelt, wer die Maklerprovision zahlt und sorgt für mehr Fairness beim Immobilienkauf. #Bestellerprinzip #Maklerprovision #Immobilienrecht #Provisionsfrei #Immobilienkauf

🔎 Was bedeutet das Bestellerprinzip konkret?

Laut dem neuen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten gilt:

Wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten – zumindest teilweise.
➡️ In den meisten Fällen beauftragt der Verkäufer den Makler. Dementsprechend zahlt der Verkäufer in der Regel mindestens 50 % der Maklerprovision.
➡️ Der Käufer muss maximal 50 % der Maklerprovision übernehmen.

Wichtig: Der Käufer darf nur dann zur Zahlung verpflichtet werden, wenn er zuvor einen entsprechenden Vertrag mit dem Makler erhalten hat.

⚖️ Rechtliche Grundlage

Das Bestellerprinzip wurde durch das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Häuser eingeführt. Es zielt darauf ab, Käufer finanziell zu entlasten und sicherzustellen, dass der Auftraggeber des Maklers auch einen Teil der Kosten übernimmt.

📜 Gesetzliche Regelung: Nach § 656c und § 656d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine 100 % Kostenüberwälzung auf den Käufer in der Regel unzulässig.


Welche Ausnahmen gibt es beim Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip gilt nur für folgende Immobilientypen:
Wohnimmobilien wie Häuser mit maximal 3 Wohneinheiten und Eigentumswohnungen.
Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke sind ausgenommen – hier kann weiterhin frei vereinbart werden, wer die Provision zahlt.
❌ Auch bei Mietobjekten gilt das Bestellerprinzip – hier trägt derjenige die Maklerkosten, der den Auftrag erteilt hat (meist der Vermieter).


💡 Beispiel für die Provisionsregelung nach dem Bestellerprinzip:

➡️ Ein Verkäufer beauftragt einen Makler und vereinbart eine Provision von 6 % des Kaufpreises.
➡️ Der Verkäufer muss mindestens 3 % tragen, der Käufer kann maximal die restlichen 3 % übernehmen.
➡️ Die Kostenaufteilung muss immer klar im Vertrag geregelt sein.


🏁 Fazit:

Das Bestellerprinzip sorgt dafür, dass Käufer finanziell geschont werden und die Kosten fair verteilt werden. Käufer sollten dennoch vor Vertragsabschluss prüfen, wie hoch die Maklerprovision ist und welche Kosten auf sie zukommen.