Immobilienmakler unterliegen strengen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die den Umgang mit Verkaufsaktivitäten und Interessentendaten regeln. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielen dabei eine zentrale Rolle. Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.#Immobilienmakler #DSGVO #MaBV #Datenaufbewahrung #amarc21
✅ Aufbewahrungspflicht nach §10 und §14 MaBV Laut der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) müssen Makler Unterlagen und Dokumentationen zu Immobiliengeschäften für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Dazu gehören insbesondere:
🔹 Verträge mit Käufern und Verkäufern 🔹 Exposés und Marketingunterlagen 🔹 Korrespondenz mit Interessenten und Kunden 🔹 Nachweise über Beratungstätigkeiten 🔹 Rechnungen und Finanzierungsdokumente
Diese gesetzliche Vorgabe dient der Transparenz und Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.
✅ Was regelt die DSGVO? Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) schützt personenbezogene Daten und regelt deren Speicherung und Verarbeitung. Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten:
🔹 Nur so lange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist. 🔹 Nach Zweckerfüllung oder Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht werden.
Für Makler bedeutet dies, dass Interessentendaten gelöscht werden müssen, wenn:
- Kein Vertragsabschluss erfolgt und die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden.
- Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach der MaBV abgelaufen ist.
✅ Was gilt bei Überschneidung der MaBV und DSGVO?
- Die MaBV verpflichtet Makler zur Aufbewahrung relevanter Verkaufsdokumente für fünf Jahre.
- Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind.
➡️ In der Praxis bedeutet dies: Personenbezogene Daten von Interessenten, die keinen Vertrag abschließen, sollten spätestens nach 12 Monaten gelöscht werden, es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund zur längeren Speicherung.
✅ Empfehlungen für Immobilienmakler:
- Verkaufshistorie dokumentieren: Verkaufsaktivitäten und Vertragsdokumente sollten separat von Interessentendaten archiviert werden.
- Löschfristen einhalten: Interessentendaten regelmäßig überprüfen und gemäß DSGVO löschen.
- Einwilligungen einholen: Für die langfristige Speicherung von Interessentendaten ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
📚 Nützliche Quellen und weiterführende Informationen:
- Informationen zur MaBV: IHK
- Datenschutz-Informationen: Datenschutzkonferenz
👉 Mit amarc21 agieren Makler professionell, rechtskonform und datenschutzsicher!