Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.
Dieses ansprechende Mehrfamilienhaus im gefragten Stadtteil Düren-Birkesdorf bietet eine ausgezeichnete Kapitalanlage mit einer jährlichen Netto-Kaltmiete von insgesamt 20.160 Euro. Die Immobilie umfasst drei gut vermietete Wohneinheiten, verteilt auf Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Jede Wohnung besteht aus zwei Zimmern mit einem Tageslichtbad. Das Erdgeschoss bietet direkten Zugang zu einem großzügigen Garten mit Terrasse, während die Wohnung im Obergeschoss einen einladenden Balkon besitzt. Die Wohnflächen der Einheiten betragen etwa 59 m² (EG), 55 m² (OG) und 48 m² (DG). Die Immobilie wurde laufend modernisiert: Die Wohnung im Erdgeschoss wurde umfassend saniert, inklusive neue Fenster, Eingangstür und einem modernen Wannenbad. Auch im Obergeschoss wurden Fenster und Eingangstür erneuert, und die Dachfenster des Dachgeschosses werden aktuell ausgetauscht. Ein gemeinschaftlicher Kellerbereich sowie separate Abstellräume für jede Wohnung sorgen für zusätzlichen Komfort.